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Datenschutz ist ein umfassendes Thema für Ihr Unternehmen, insbesondere wenn Sie viele Daten oder Gesundheitsdaten verarbeiten. Das Datenschutzgesetz und die DSGVO (25. Mai 2018) schreiben vor, dass diese Daten zu schützen sind, ansonsten drohen Bußgelder.
Viele Unternehmen sind dazu verpflichtet einen externen Datenschutz-Beauftragten zu benennen. Aber auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sein sollten, macht eine sogenannte freiwillige Benennung durchaus Sinn.

Ihr Datenschutz-Beauftragter steht Ihnen bei allen Datenschutz-Fragen zur Seite und kontrolliert in regelmäßigen Abständen das Datenschutz-Niveau Ihres Unternehmens. Er hilft Ihnen dabei die Vorgaben der DSGVO angemessen umzusetzen und das Datenschutz-Niveau weiter in Stand zu halten.

Zusätzlich ist der Datenschutz-Beauftragte der kompetente Ansprechpartner für die Datenschutzaufsichtsbehörde, unterstützt bei der Schulung der Mitarbeiter und berücksichtigt den Datenschutz bei der Implementierung neuer Projekte.

Für die wenigsten Unternehmen ist die Fachkompetenz im Bereich Datenschutz intern vorhanden, weshalb eine externe Beauftragung durchaus Sinn macht. Unser Team von Juristen, zertifizierten Datenschutz-Beauftragten und IT-Experten steht Ihnen dafür gerne zur Verfügung.
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Maarten Siegers // MT Security GmbH

Wir beraten Sie zu:

• datenschutzkonformen Arbeitsabläufen & Datenverarbeitung
• Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten
• Vertraulichkeitsvereinbarungen
• Informationspflichten & Datenschutzhinweisen
• Löschkonzepten
• Kontrollen der Website
• AVV-Verträgen

Darüber hinaus prüfen wir gemäß DSGVO Art. 32 auch Ihre IT-Landschaft und zeichnen Ihre IT-Sicherheitsrisiken aus Sicht der DSGVO auf. So sehen Sie, wo sich Ihre Datenschutz-Sicherheitslücken befinden und wie Sie rechtskonform zu schließen sind.

Wir kennen die datenschutzrechtlichen kritischen Punkte von Unternehmen und haben diese in eine erprobte und erfolgreiche Datenschutzmethodik umgesetzt. Damit erhalten Sie nicht nur rechtssichere Beratung und Unterstützung, sondern schonen auch Ihre zeitlichen Ressourcen.

Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie einen kompetenten externen Datenschutzbeauftragten suchen, der Ihnen praktikable und rechtssichere Lösungen bietet. Sie erreichen unseren Geschäftsführer Maarten Siegers telefonisch unter 0221 - 2047 2742 oder per E-mail an kontakt@mt-security.de.


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Ja, die Verordnung betrifft alle Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, auch wenn Sie weniger als 10 Angestellte haben.

Da Unternehmen z.B. auch mit Daten von Angestellten arbeiten und diese meistens als sensibel einzustufen sind, ist es auch für kleinere Unternehmen wichtig, diese Daten rechtskonform zu verarbeiten und zu schützen.
Laut Art. 4 der DS-GVO sind „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Kundendaten gehören ebenso zu den personenbezogenen Daten wie die Personaldaten von Beschäftigten.

Zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Kontonummer oder Anschrift sind bereits personenbezogene Daten, die ein Unternehmen verarbeitet.
Grundsätzlich, sobald Sie mehr als 9 Mitarbeiter beschäftigen. Teilzeitkräfte, Aushilfen und Auszubildende zählen hierbei mit.

Achten Sie darauf, dass Sie ab dem 25. Mai 2018 laut Art. 37 der DS-GVO verpflichtet sind, der Landesdatenschutzbehörde die Kontaktdaten Ihres Datenschutzbeauftragten mitzuteilen.
Laut Art. 32 der DS-GVO ist die Verschlüsselung eine von mehreren Maßnahmen, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Dazu müssen Sie eine Risikoabschätzung vornehmen über die Eintrittswahrscheinlichkeit, dass ein unbefugter Dritter auf die Daten zugreifen kann.

Ein USB-Stick mit personenbezogenen Datensätzen außerhalb des Unternehmens wäre ein typisches Beispiel wo Verschlüsselung sinnvoll ist.
Grundsätzlich kontrolliert die Landesaufsichtsbehörde die Einhaltung des Gesetzes. Ab dem 25. Mai 2018 ist mit härterer Durchsetzung und höheren Bußgeldern zu rechnen.

Gleichzeitig sind die Rechte von Betroffenen gestärkt. Insbesondere bei einer Datenschutzverletzung ist es nun einfacher, ein Unternehmen in die Haftung zu nehmen.
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